Mikrochip - was ist das?


Der Mikrochip hat die Größe eines Reiskorns und trägt in einer Glaskapsel die Information einer 15stelligen Nummer.

Das Setzen des Chips erfolgt mit einer etwas dickeren Injektionsnadel an der linken Halsseite.
Es ist keine Sedierung oder Narkose erforderlich: sowohl Hunde als auch Katzen tolerieren das Setzen in fast allen Fällen problemlos. Die kleine Glaskapsel liegt lebenslang reaktionslos unter der Haut.

Mittels Lesegeräts kann die Nummer aus einem Abstand von wenigen Zentimetern abgelesen werden.

Für Auslandsreisen ist die Kennzeichnung mittels Mikrochip für Hunde, Katzen und andere Haustiere schon seit Jahren verpflichtend.

Die Buchstaben des Gesetzes


Aufgrund der Gesetzesnovelle von Jänner 2008 besteht seit 30.6.2008 nach §24a Tierschutzgesetz österreichweit amtliche Chip- und Registrierungspflicht für alle Hunde.

Alle seit 30.6.2008 geborenen Hunde müssen innerhalb der ersten 3 Lebensmonate bzw. mit dem ersten Besitzerwechsel mittels Mikrochip gekennzeichnet werden. Innerhalb eines Monats muss auch die amtliche Registrierung bei der Behörde erfolgen (in Wien MA 60 - Veterinäramt).

Für Hunde, die vor 30.6.2008 geboren wurden gilt eine Übergangsfrist für Chippen und Registrierung bis 31.12.2009.

Auch Hunde, die bereits früher gechippt wurden, bei denen aber noch keine amtliche Registrierung erfolgte, sind bis 31.12.2009 nachzumelden.

Nicht verwechseln!


Nicht zu verwechseln sind

1) die amtliche Registrierung bei der Behörde und

2) die Registrierung bei einer Tierkennzeichnungsdatenbank, wie z.B. Petcard oder Animaldata.

Die amtliche Registrierung ist verpflichtend. 
Mit der Gesetzesnovelle werden  hierfür jetzt auch einige zusätzliche Informationen abgefragt: Geburtsdatum und eine Ausweisnummer des Tierbesitzers sind erforderlich, sowie Herkunftsland des Hundes und Datum des Haltungsbeginns.

Die Tierkennzeichnungsdatenbank hilft beim Wiederfinden nach Entlaufen: Wenn Ihr Liebling abhanden kommt, kann er mittels Lesegerät bei Tierärzten oder im Tierschutzhaus rasch identifiziert werden und findet so am schnellsten wieder zu  Ihnen!

Meist ist es problemlos möglich die Daten von der Tierkennzeichendatenbank an die Behörde weiterleiten zu lassen.

Mikrochip für Katzen


Die Kennzeichnung durch Mikrochip ist für Katzen nur bei Auslandsreisen verpflichtend.

Auch bei Katzen gilt aber, dass der Mikrochip das Wiederfinden nach Entlaufen erheblich erleichtert bzw. ermöglicht. Vor allem auch bei verunfallten Katzen ist es ohne elektronische Kennzeichnung oft schwierig oder sogar unmöglich den Besitzer zu ermitteln.

Für Katzen, die durch Katzenklappen ein und aus gehen, mag interessant sein, dass es Fabrikate gibt, die nur die "richtigen" Katzen hereinlassen: So gibt es keinen Besuch von den Katzen der Nachbarschaft mehr, wenn dieser unerwünscht ist!

Stressfrei zu Mikrochip und Registrierung


Das Chippen kann zur normalen Ordinationszeit, auch ohne Voranmeldung, erfolgen.

Die Registrierung bei Behörde und Tierkennzeichnungsdatenbank können wir gerne für Sie übernehmen – denken Sie bitte an einen Lichtbildausweis!

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Hund bereits gechippt ist oder die Chip-Nummer nicht mehr bekannt ist, können wir dies gerne über das Lesegerät ermitteln.

Für alle Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:

telefonisch unter 01 / 5226222 zu unseren Ordinationszeiten

per Mail an info(at)tierarztpraxis-neustiftgasse.at oder

persönlich in unserer Ordination.
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